1. Geltungsbereich

    1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Präfag Präzisionsfertigungs AG (nachfolgend Präfag AG genannt) sind Vertragsbestandteil. Sie gelten für alle Angebote, für alle Lieferungen bzw alle anderen von der Präfag AG zu erbringenden Leistungen (nachfolgend gesamthaft als Leistung bezeichnet), sofern mit dem Kunden keine abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart werden.
    2. Einkaufsbedingungen des Kunden werden von der Präfag AG nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn ihnen die Präfag AG nicht ausdrücklich widersprochen hat.
  2. Vertragsabschluss

    1. Die Angebote der Präfag AG sind freibleibend.
    2. Der Vertrag mit dem Kunden kommt zustande wenn:
      • die Präfag AG nach Eingang einer Bestellung bzw eines Auftrages die Annahme schriftlich bestätigt
      • ein besonderer Vertrag zwischen den Parteien verbindlich unterzeichnet worden ist
      • die Präfag AG nicht innert 8 Arbeitstagen die Annahme der Bestellung bzw des Auftrages verweigert

      Als schriftlich gelten Brief, Fax oder E-Mail.

  3. Preise

    1. Die Preise der Präfag AG verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF). Barauslagen und Nebenkosten wie Kosten für die Verpackung, Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundung und alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen, gehen vorbehältlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall zu Lasten des Kunden.
    2. Hat die Präfag AG die Barauslagen sowie die Kosten für die Verpackung, Fracht, Versicherung oder anderer Nebenkosten im Sinne von Ziffer 3.1 übernommen, ist sie berechtigt, im Falle von Tarifänderungen ihre eigenen Ansätze ebenfalls entsprechend anzupassen.
  4. Zahlungsbedingungen

    1. Die Präfag AG ist berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen der Präfag AG netto innert 30 Tagen zur Zahlung fällig. Ab dem 31. Tag ist die Präfag AG nach erfolgter Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu be rechnen.
    2. Die Verrechnung von Forderungen der Präfag AG mit Gegenforderungen des Kunden ist in jedem Falle ausgeschlossen.
    3. Abweichende Vereinbarungen vorbehalten ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen aus irgend einem Grunde zurückzuhalten.
    4. Konventionalstrafen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall.
  5. Abnahme

    1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Lieferungen und Leistungen der Präfag AG nach Eingang unverzüglich zu prüfen. Lieferungen und Leistungen der Präfag AG gelten als abgenommen und akzeptiert, wenn nicht innert 8 Arbeitstagen nach Lieferung oder Erbringung der Leistung eine Mängelanzeige eingeht.
    2. Verdeckte Mängel, die bei einer sorgfältigen Prüfung nicht entdeckt werden konnten, sind in nerhalb der Verjährungsfrist unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
    3. Die gerügte Ware ist der Präfag AG auf Verlangen zurückzusenden.
  6. Übergang von Nutzen und Gefahr

    1. Nutzen und Gefahr an der Lieferung gehen mit dem Versand auf den Kunden über.
  7. Haftung der Präfag AG

    1. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und vergleichbaren Veröffentlichungen enthaltenen Angaben über Produkte und Leistungen der Präfag AG sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
    2. Die Gewährleistung für Mängel der Produkte, Lieferungen und Leistungen der Präfag AG ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
    3. Die Präfag AG haftet ausschliesslich für Schäden, welche sie dem Kunden grobfahrlässig oder absichtlich verursacht hat. Die Haftung für blosse Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    1. Das Rechtsverhältnis zwischen der Präfag AG und ihrem Kunden untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.
    2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bronschhofen SG. Die Präfag AG hat aber das Recht, den Kunden an seinem Sitz oder bei jedem anderen national oder international zuständigen Gericht zu belangen.

Juli 2023